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Vierseitig umbaute Hofanlage an der Ecke der Obbornhofener Straße zur Obergasse; eine Erweiterung vielleicht noch des 18. Jahrhunderts inkorporiert einen giebelständigen Fachwerkbau, der inschriftlich 1641 datiert ist und sich durch den Reichtum seiner geschnitzten Zierformen auszeichnet. Der ebenfalls in Fachwerk errichtete großvolumige Erweiterungsabschnitt nimmt mit einem Querbau offenbar Bezug auf den älteren Bau von 1641.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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