Ringstraße nach Süden mit den Nrn. 14 und 12
Hauptstraße nach Osten ab Nr. 47
Haupstraße westlich des Schlossen nach Nordwesten
Kirchweg und Ringstraße nach Südwesten
Ringstraße nach Westen mit den Anwesen Nr. 10 bis 14
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Viermünden
  • Gesamtanlage 1
Historischer Ortskern

Hauptstraße 9-27, 39-51, 18-22, 26-32, 36-40; Kirchweg 1, 2, 3, 4, 6; Lichtweg 1, 2; Ringstraße 1, 5-17, 4-34; Zum Weidenborn 1, 2, 4. Der in seiner mittelalterlichen Grundstruktur erhaltene Dorfkern von Viermünden dokumentiert bis heute nahezu unverfälscht seine Entstehung aus drei Zentren unterschiedlicher Qualität. Das Zentrum bildet der Bereich innerhalb der Ringstraße mit seinen bäuerlichen Hofstellen, die sich auf sehr unregelmäßigen Parzellen zumeist mit giebelständigen Gebäuden der Ringstraße zuwenden. Der Baubestand, der sich heute zu beiden Seiten der Ringstraße befindet, besteht zum überwiegenden Teil aus Hofreiten, die in der Zeit zwischen 1750 und 1850 errichtet wurden. Der vielfach gekrümmte Straßenverlauf der Ringstraße wird durch diese Gebäude teilweise optisch verengt und an anderen Stellen, wo sich direkte Einblicke in die Hofräume ergeben, stark aufgeweitet, so dass insgesamt die städtebaulich reizvolle Struktur eines im Innenbereich stark verdichteten und dennoch landwirtschaftlich geprägten Dorfes erhalten blieb.Nördlich wird die Ringstraße von der Hauptstraße flankiert, an der sich weitere Hofreiten zumeist aus dem späteren 18. Jahrhundert aufreihen. Die früheren Endpunkte des Dorfes bilden im Westen der Kirchhof mit seiner im Kern noch romanischen Kirche und der umgebenden Bebauung sowie am östlichen Ende des Dorfes das seit dem 15. Jahrhundert errichtete Schloss mit seinen beiden parallel angeordneten, wuchtigen Bruchsteinbauten und die daran östlich anschließenden Wirtschaftsgebäude. Letztere seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert errichteten Bauten wurden bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert zu einer geschlossenen Hofanlage erweitert, deren hochaufragende Traufseiten im Knick der Hauptstraße das östliche Ende des Dorfes markieren.In der westlichen Verlängerung der Hauptstraße entstanden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts eine Reihe unterschiedlich großer Hofreiten. Während die nördliche Randbebauung von traufständigen Fachwerkhäusern geprägt ist, die auf schmalen, im rückwärtigen Bereich vom Weiberweg begrenzten Parzellen entlang der Hauptstraße errichtet wurden, zeigen sich auf der südlichen Seite größere Hofreiten, die zur Straße durch traufständige Wohnhäuser abgeschlossen sind und im hinteren Bereich über unterschiedlich große, zum Teil in jüngerer Zeit veränderte Scheunen verfügen. Deutlich zeigt sich bis heute der Charakter der Straße als achsiale Erweiterung des Dorfes in einigem Abstand zum eigentlichen Dorfkern im Bereich der Ringstraße.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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