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Birkenstraße 1, 2, 3; Goldbachstraße 1-25, 4, 8-14; Lindenweg 2, 4. Das Dorf Wangershausen erstreckt sich entlang der in Kurven geführten, leicht ansteigenden Goldbachstraße. Ein Dorfkern, bestehend aus wenigen unregelmäßig angeordneten Hofreiten, wird lediglich im Bereich zwischen Birkenstraße, Lindenweg und Am Köhlersborn ausgebildet. Die Goldbachstraße zeigt noch immer in weiten Teilen eine zum Straßenverlauf unregelmäßig angeordnete Bebauung mit Hofreiten des frühen bis späten 19. Jahrhunderts, die einen städtebaulich reizvollen Wechsel von Blickverengungen und Raumaufweitungen schaffen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |