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Brückenweg 1, 3, 2-6; Enge Gasse 2; Gartenweg 2; Linnerstr. 55, 57, 46-56;Mittelweg 1, 2-6; Stiegelstr. 1-11,15-21, 4-8, 12, 14; Triftstr; Zur Kirche 1-13, 2-8. Die Gesamtanlage umfasst die wesentlichen Teile der alten, im 16. Jahrhundert neu besiedelten Ortslage Willersdorfs, deren heutige Bebauung aus dem 19. Jahrhundert stammt. Kern der Anlage ist der unterhalb der Kirche gelegene, stark gegliederte Bereich zwischen den Straßen Zur Kirche und der Linnerstraße mit auf kleinen, unregelmäßigen Parzellen errichteten Wohnhäusern, Hofreiten und Einhäusern aus Fachwerk auf Sandsteinsockeln. Im Norden erstreckt sich die Gesamtanlage bis in den Brückenweg mit seinen größeren Parzellen und zwei großvolumigen Scheunen. Auch südlich der Straße Zur Kirche und entlang der Stiegelstraße sind Hofreiten des 19. Jahrhunderts auf größeren Grundstücken angeordnet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |