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Am Tor 1, 2; Bachweg 1; Bahnhofstraße 7, 6-14; Ederstraße 22-26, 27-31; Eisbahn 1; Heckenweg 2; Im Hof 1.Die Gesamtanlage umfasst einen Teil des historischen Ortskerns, der bis heute weitgehend ungestört in seiner Struktur und Bebauung erhalten ist. Unterschiedlich große und unregelmäßig zugeschnittene Hofreiten ziehen sich, dem Dorfkern um die Kirche herum gegenübergelegen, entlang der Edertalstraße. Vom Dorfkern sind noch Bachweg, Eisbahn, Querweg und Heckweg mit ihrer historischen Bebauung erhalten. Meist zweigeschossige Fachwerkhäuser, unter denen die Ställe in den Sockelgeschossen aus Back- oder Bruchstein liegen und die von der Traufseite erschlossen, um einen Mittelflur angeordnete Wohnräume beherbergen, haben einst diesen Bereich geprägt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |