Kraehlingstraße nach Osten
Lindenstraße Einmündung auf der Hute nach Norden
Schafhof nach Norden
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
  • Gesamtanlage 2
Stadterweiterung

Kraelingstraße 1-7, 2-8; Lindenstraße 1-15, 2-14; Schafhofstraße 1-7, 2, 6, 8.

Nachdem im Jahre 1818 nach dem großen Stadtbrand die Stadtmauer aufgegeben wurde, begann die Aufsiedelung des außerhalb des Mauerberings, jenseits der Wohra gelegenen Bereiches entlang der Straße nach Frankenberg. Diese Stadterweiterung, die im Laufe des späteren 19. Jahrhundert fast die Größe und den Charakter einer vollständigen Vorstadt erreichte, erstreckt sich entlang der Lindenstraße und Schafhofstraße bis zur Ochsenbrücke hin, wird im Süden durch einen Bogen der Wohra eingefasst und reicht im Norden bis in die Kraelingstraße. Die Gesamtanlage dokumentiert die verschiedenen Bauformen der Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts. An Kraehlingstraße und Schafhofstraße entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts landwirtschaftlich genutzte Hofstellen. Die nach dieser ersten Bauphase noch erhaltenen Baulücken wurden dann gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit Wohnhäusern aufgefüllt, durch die bis zum Ersten Weltkrieg eine geschlossene Bebauung des gesamten Bereiches entstand.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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