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Raingärten 1-6.Als nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Bevölkerung Gemündens durch den Zuzug vieler Heimatvertriebener stark anstieg, entstand eine erhöhte Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum. Nach der Behebung der ersten Not schuf man neue Siedlungen mit kleineren Einfamilienhäusern für die bleibewilligen Neubürger. So entstand nach 1948 zwischen der Stadt und dem Gewerbegebiet die zunächst aus sechs Häusern bestehende Siedlung Raingärten. Es handelt sich bei den Gebäuden um vier giebelständige und zwei traufständige, eingeschossige Fachwerkhäuser. Die auf hohen Werksteinsockeln errichteten Häuser zeigen alle ein gleichartiges Fachwerk mit doppelter Verriegelung und Mannfiguren an den Eckständern. Den oberen Abschluss bilden steile Satteldächer mit Schleppgauben. Bis heute ist die Siedlung in ihren stark historisierenden Bauformen weitgehend unverändert erhalten geblieben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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