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Gemündener Straße 17, 18, 19, 20.
Um die Wende zum 20. Jahrhundert entstanden außerhalb des Ortes an der Straße nach Sehlen vier Wohnhäuser, die bis heute eine geschlossene Baugruppe bilden. Die traufständig zur Straße errichteten Fachwerkhäuser haben geschosshohe Bruchsteinsockel und zeigen ein regelmäßiges, dichtes Fachwerkgefüge, das zum Teil historische Fachwerkformen zitiert.Die näher zum Dorf gelegenen, 1904 errichteten Nummern 17 und 18 sind stockwerkweise verzimmert und zweigeschossig, die beiden weiter außen liegenden Häuser nur noch eingeschossig. Die gesamte Baugruppe dokumentiert die erste Phase der Dorferweiterung außerhalb des alten Ortskerns in der Zeit um und nach 1900.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |