Gesamtanlage historischer Ortskern
Sehlener Straße nach Süden
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
Sehlen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Borngasseweg 1, 2; Hainaer Straße 1; Klingelbachstraße 1-7, 2, 4; Sehlener Straße 7-15, 10-16.

Das schon seit dem frühen Mittelalter bestehende Dorf Sehlen hatte im ausgehenden 16. Jahrhundert 130 Bewohner. Durch die starken Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges sank die Zahl stark und konnte erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts wieder den Vorkriegsstand erreichen. Die Zahl der Einwohner stieg bis 1856 auf 216 und beträgt heute lediglich 260. Da das Dorf somit kaum ein Größenwachstum erlebt hat, ist der Dorfkern im Bereich der Kreuzung Hainaer Straße, Sehlener Straße in seiner historischen Qualität erhalten geblieben. Noch heute prägen bäuerliche Hofstellen auf unregelmäßigen Parzellen die Optik des Dorfes, dessen Bausubstanz im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden ist. Trauf- und giebelständige Fachwerkhäuser sowie unterschiedlich zum Straßenraum angeordnete Hofstellen bestimmen das Straßenbild Sehlens.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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