Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dorfstraße 3, 5, 7, 8, 10; Hofwiesenweg 1, 2, 4.
Nachdem seit dem 16. Jahrhundert das klösterliche Hofgut an einzelne Pächter ausgegeben worden ist, entstanden bis 1786 insgesamt sieben Hofanlagen. Zwar ist nicht mehr zu eruieren, wo sich diese Hofstellen genau befanden, da jedoch noch heute der gesamte Ort aus lediglich acht Hofstellen besteht, dürfte sich der Ort in den letzten 250 Jahren kaum verändert haben. Das Zentrum bildet die Hofstelle Dorfstraße 5, die von Dorfstraße und Hofwiesenweg vollständig umschlossen ist. Um diesen zentralen Hof herum entstanden die sieben anderen heutigen Höfe, die ein insgesamt in sich geschlossenes Dorfensemble bilden. Die unregelmäßigen Parzellen wurden im Laufe des 19. Jahrhundert an den Rändern weitgehend mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen, die im inneren große Hofräume umschließen. Da das Dorf nahezu kein Wachstum erlebte, ist noch heute der direkte Übergang von der dichten Bebauung im Dorfkern zur angrenzenden Feldflur erlebbar und unbedingt schützenswert, um den Blick auf das Dorf zu erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |