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Kirschgarten 1, 4, 6, Flur 9 Flurstücke 12, 16/2, 17, 29, 31.
Etwa auf halbem Weg zwischen Halgehausen und Altenhaina entstand nach 1392 die Ansiedlung Kirschgarten. Heute präsentiert sich Kirschgarten als großzügige Hofanlage, mit Gebäuden aus der Zeit des frühen 19. bis frühen 20. Jahrhunderts. Nordöstlich des Durchfahrtsweges befindet sich eine Hofstelle, die nach Osten und Norden von großvolumigen Fachwerkscheunen, nach Süden durch ein zweigeschossiges, zum Hof traufständiges, fünfachsiges, verkleidetes Fachwerkwohnhaus des späten 19. Jahrhunderts abgeschlossen wird. Nach Südwesten wird diese Hofanlage von einem weiteren Hof fast umschlossen, der über eine große, lang gestreckte Werksteinscheune mit Fachwerkobergeschoss und ein übereck gestelltes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus verfügt, das im Erdgeschoss stark verändert wurde, im Obergeschoss jedoch noch ein Fachwerk des späteren 19. Jahrhunderts wahrt. Der besondere Reiz dieser Gesamtanlage liegt in der Anordnung der ineinander übergehenden Höfe.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |