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700 m nordöstlich des Dorfes steht ein roh behauener Stein mit einem eingeritzten Kreuz. Inschrift: „... Anno Ch(risti) 1730 Hi(rte) (Joha)nnes Bi(sc)hof“. Der Sage nach soll hier ein Hirte, der auch als Spielmann auftrat, von einem Blitz erschlagen worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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