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Backhausstraße 1, 2, 3; Halgehäuser Straße 1; Struthbachstraße 2, 4; Weinbergstraße 3, 5.
Der historische Kern des kleinen Haufendorfes erstreckt sich beiderseits der Backhausstraße zwischen Weinbergstraße und Struthbachstraße. Nur wenige, große, unregelmäßig geformte Parzellen sind dicht mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut. Noch immer prägen mehr oder weniger umgebaute Fachwerkhäuser des 19. Jahrhunderts den Charakter des Ortskerns, der somit noch immer weitgehend landwirtschaftlich geprägt ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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