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Kirchplatz 1, 2, 5; Hainaer Straße 5, 7, 9.Die historische Struktur des Ortes Löhlbach ist heute nur noch in einem kleinen Bereich ablesbar, der sowohl den Großbrand von 1896 als auch die weitgehenden Umstrukturierungen des 20. Jahrhunderts überstanden hat. Teile des Kirchplatzes mit Pfarrhaus und dem engen Durchlass zur Hainaer Straße sowie der hier angrenzenden Bebauung zeigen noch den dörflichen Charakter Löhlbachs vor den großen Umwälzungen an. Hier prägt noch immer kleinteilige Bebauung mit Fachwerkhäusern des ausgehenden 19. Jahrhunderts das Straßenbild.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |