Holzbachstraße nach Nordwesten mit dem Anwesen Nr. 2
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Haina
Oberholzhausen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Buchwaldstraße 1; Holzbachstraße 4, 6, 7, 8; Rosenthaler Weg 1, 2; Zum Grund 2, 4.

Seit den ersten Katasteraufnahmen um 1780 hat sich die Ortslage Oberholzhausen nicht mehr wesentlich verändert. Schon damals erstreckte sich die Bebauung entlang der heutigen Holzbachstraße und bildete ein kleines Haufendorf um die Einmündung der kurzen Straße Zum Grund, die eine kleine platzartige Erweiterung in der Mitte des Dorfes bildet, herum. Das südliche Ende des historischen Dorfkerns bildet die große Platzsituation an der Einmündung des Rosenthaler Weges in die Holzbachstraße, das nördliche Ende die Bebauung um die im 18. Jahrhundert noch nicht vorhandene Einmündung der Buchwaldstraße in die Holzbachstraße. Noch heute ist der Ortskern von  bäuerlichen Anwesen geprägt, die auf unterschiedlich großen und unregelmäßig zugeschnittenen Parzellen teilweise Hakenhöfe ausbilden, aber größtenteils mit lockerer Bebauung versehen sind. Der heutige Baubestand stammt in seinen ältesten Teilen aus der Zeit um 1800, die meisten Hofreiten wurden jedoch im Kern erst im Laufe des 19. Jahrhunderts errichtet.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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