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Gründchenstraße 1, 3; Heckwaldstraße 1-9, 2-6; Lindenweg 2; Raingartenstraße 1, 2.
Das noch heute landwirtschaftlich geprägte Dorf Römershausen entwickelte sich nördlich des Struthbachs und des heutigen Dorfteichs entlang der Heckwaldstraße. Der Dorfkern mit seinen kleineren, unregelmäßigen Parzellen erstreckt sich von der Kreuzung Im Dorf und Heckwaldstraße im Süden bis zur Kreuzung Heckwaldstraße und Raingartenstraße im Norden. Die Straßen im Inneren des Dorfes sind bis heute sehr eng und unterstützen daher den Eindruck einer sehr dichten Bebauung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Hofanlagen. Scheunen und Wohnhäuser reichen bis an den Rand der Fahrbahn und verengen so den Straßenraum noch weiter. Durch die zweigeschossige Fachwerkbauweise, die noch heute das Straßenbild prägt, konnte das Dorf seinen Charakter als dichtes Haufendorf mit Bebauung des 19. Jahrhunderts bis heute erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |