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Im rückwärtigen Bereich dieser Höfe entlang der niedriger gelegenen Münzenberger Straße eine in Bruchstein errichtete, teilweise verputzte Stützmauer; in dieser Stützmauer die gewölbten Zugänge zu zwei Erdkellern. In den Stürzen die Inschriften 1837 M. MEYER und 1865 W.M.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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