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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Asel
  • Gesamtanlage Lindenplatz

Lindenplatz 1-5, 2-12, Zum Homberger Born 2, 4.Im Jahre 1910 beauftragte die Weserstrombauverwaltung in Hannover, die den Bau der Talsperre leitete, einen ihrer Hochbautechniker, Karl Meyer, mit den Planungen für die Umsiedlung der von der Flutung betroffenen Bauern in neue Dörfer. Diese sollten zwar mit zeitgemäßen technischen Mitteln errichtet werden, in Optik und Bauweise jedoch den überkommenen Dorf- und Baustrukturen der Region entsprechen. Daher entstanden in Neu-Asel entlang einer schon vorhandenen, leicht geschwungenen Straße neue Hofstellen, die am Ende einen mit einer Linde versehenen Dorfplatz umschlossen. Alle Häuser wurden als im Erdgeschoss verputzte Ziegelbauten mit Fachwerkobergeschossen und steilen, ziegelgedeckten Satteldächern erbaut. Die nur leicht variierten Hoftypen mit quer aufgeschlossenem Wohnhaus und Stallgebäuden, die je nach Größe der Höfe als Einhaus, Winkelhof oder vollständige Dreiseitanlage errichtet wurden, prägen noch bis heute das Ortsbild Neu-Asels. Die dem Heimatstil verpflichtete Bauweise und einheitliche Gestaltung kommentierte der Architekt Meyer mit den Worten: „Die drohende Gefahr, dass jeder Ansiedler nun für sich darauf los baute und ... die in heimischer Bauweise gehaltenen Entwürfe des Hochbauamts vielleicht bis zur Unkenntlichkeit entstellen ließ, wurde glücklich vermieden“.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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