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Brunnenstraße 1-7, 2-8; Mühlenstraße 1-15, 2-26; Schulstraße 1, 2-16; Rosenstraße 1, 2; Vöhler Straße 1-9, 2, 4.
Der ursprüngliche Kern des Dorfes befindet sich im Bereich der Kreuzung der heutigen Vöhler Straße/Brunnenstraße und Schulstraße/Mühlenstraße, wo sich bis heute eine kleinteilige, unregelmäßige Parzellenstruktur erhalten hat. Nach dem Großbrand von 1824 sind die Gebäude auch in diesem Kernbereich neu errichtet worden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden dann im Randbereich an der Brunnenstraße und der Mühlenstraße die großen bäuerlichen Hofanlagen, die bis heute das Erscheinungsbild Basdorfs prägen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann Basdorf allmählich über seine ursprünglichen Grenzen hinaus zu wachsen und es entstand die optisch eigenständige Siedlung entlang der Mühlenstraße und im Bereich der Einmündung der Rosenstraße, die noch heute von bäuerlichen Hofstellen geprägt ist. Fachwerkwohn- und einhäuser bestimmen noch immer das Erscheinungsbild dieses Teils des Dorfes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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