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Direkt hinter der Kirche wurde im Jahre 1527 auf einem leicht erhöhten Areal, das mit Bruchsteinmauern umfasst ist, die Gerichtslinde gepflanzt. Vier Sandsteinsäulen mit aufgelegten Balken stützen die Äste dieses zu den ältesten Gerichtslinden Hessens gehörenden Baumes. Die Rückseite des Gerichtsplatzes nimmt eine Bruchsteinmauer mit mittigem, rundbogigen Tor ein, in die mehrere Grabsteine aus den Jahren 1672, 1673 und 1749 eingelassen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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