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Enser Straße 1, 3; Korbacher Straße 16, 18.
Die außerhalb des historischen Ortskerns gelegene Gesamtanlage umfasst zwei große Hofanlagen auf ausgedehnten Parzellen an der Korbacher Straße gelegen sowie zwei ehemalige Einhäuser am Abzweig der Enser Straße. Die Bauten sind alle im frühen 20. Jahrhundert im Zuge des Ausbaus der Straße von Frankenberg nach Korbach entstanden. Während die Korbacher Straße 16, die ursprünglich zusammen mit der Hausnummer 18 von Friedrich Suder und seiner Ehefrau Louise als Gastwirtschaft erbaut wurde, als giebelständiges Einhaus in konstruktivem Fachwerk errichtet und durch mehrere jüngere massive Anbauten ergänzt wurde, besteht Enser Straße 1 aus einem Fachwerkwohn- und einem Bruchsteinwirtschaftsteil. Die beiden übrigen Gebäude sind in Bruchsteinmauerwerk erbaut worden, die Scheunentore inzwischen zugesetzt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |