Der Hof 1
Der Hof 1, Sachgesamtheit "Der Hof", Gesamtansicht von Westen
Der Hof 1, Sachgesamtheit "Der Hof", Wohnhaus, Ostansicht
(x) Der Hof um 1930
Der Hof 1, Sachgesamtheit "Der Hof", östliche Scheune von außen
Der Hof 1, Sachgesamtheit "Der Hof", Wohnhaus und nördliche Scheune
Der Hof 1, Sachgesamtheit "Der Hof", Haustür des Wohnhauses
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Dorfitter
  • Der Hof 1
  • Der Hof
Sachgesamtheit ‚Der Hof‘
Flur: 5, 7
Flurstück: 23/1, 25, 51, 52

Das im Südosten am Rand des historischen Ortskerns gelegene Hofgut wird erstmals 1329 als Besitz der Familie Löwenstein genannt, denen es auch noch 1524 gehörte. Seit 1589 ist es hessisches Hofgut, war bis 1647 an die Familie Kratzenstein aus Korbach verlehnt, danach an den darmstädtischen Schultheißen von Itter, Jost Seyler. 1674 gelangte es über weibliche Erbfolge an die Familie Günste (Reinhard Günste war hessischer Bergkommissar.)Als ältestes Gebäude der Hofanlage hat sich im Westen das um 1760 erbaute Herrenhaus erhalten. Über einem Bruchsteinsockelgeschoss erhebt sich der zweigeschossige, stockwerkweise mit leichtem Überstand abgezimmerte Fachwerkbau, der 1888 rechtsseitig erweitert wurde. Auch wenn der Anbau die Fachwerkkonstruktion mit Dreiviertelstreben und Kurzstreben in den Brüstungsfeldern sowie eine Gebälkzone mit gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern aufnimmt, bleibt er doch durch die geringer dimensionierten Hölzer ablesbar. Das über eine hohe Freitreppe erschlossene Haus wird von einem Walmdach bedeckt.Die ursprünglich im Süden und Osten um den Hof angeordneten Wirtschaftsgebäude wurde zwischen 1854 und 1871 durch Neubauten ersetzt. Im Osten entstand über einem Bruchsteinsockel, der im Süden zu einem Sockelgeschoss verspringt, ein lang gestreckter, eingeschossiger Riegel aus konstruktivem Fachwerk mit überbauter Durchfahrt. Im Süden wurden zwei großvolumige Gebäude aus Bruchstein errichtet, von denen das östliche durch Eisenklammern auf 1871 datiert ist. 1906 entstand mit dem Neubau eines Stalles, wiederum zweigeschossig, in konstruktivem Fachwerk auf einem Bruchsteinsockel, auf der Nordseite des Geländes eine allseitig geschlossene Hofanlage. Erneut erweitert wurde die Anlage 1913 durch einen freistehenden, großvolumigen Scheunenanbau südlich des umschlossenen Hofraumes und 1938 durch den Bau einer Arbeiterwohnung, die an das Wirtschaftsgebäude von 1871 anschließt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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