Hinter den Höfen nach Nordosten
Am Mühlenbach nach Osten, von der Herzbergstraße aus
Orketalstraße vom Abzweig Am Langenberg nach Nordwesten
Mittelstraße von Abzweig Hinter den Höfen nach Nordwesten
Orketalstraße nach Südosten mit Abzweig Herzbergstraße
Orketalstraße vom Abzweig Am Langenberg nach Südosten
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Ederbringhausen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Am Langenberg 1-11; Am Mühlenbach 1, 2; Auf der Bleiche 1, 3, 2-8; Herzbergstraße 1, 2-6; Hinter den Höfen 4, 11, 13;Mittelstraße 3-7; Orketalstraße 9-15, 16-30.Entsprechend seiner Lage im engen Tal der Orke hat sich Ederbringhausen in der Form eines Straßendorfes entwickelt. Den Ursprung und Siedlungskern des Dorfes bilden die drei Baublöcke nördlich der Orketalstraße zwischen den Abzweigen der Mittelstraße und der Straße Am Langenberg. Diese auf flutsicherer Höhe gelegenen Baublöcke zeigen eine für historisch gewachsene Strukturen typische unregelmäßige, kleinteilige Gliederung. Die stark geschwungenen, teils sehr engen Straßen bilden bis heute die Grundlage für das sich aus weit öffnenden Hofräumen und engen Durchlässen zwischen weit in den Straßenraum hinein wirkender Randbebauung entwickelnde reizvolle Ortsbild. Die heute ebenfalls dicht mit ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden besetzten Bereiche südlich der Orketalstraße und östlich derselben bis zur ehemaligen Mühle wurden wohl erst seit dem 18. und 19. Jahrhundert aufgesiedelt, als die Bevölkerung kontinuierlich wuchs und man aufgrund zunehmender Platznot auch überflutungsgefährdete Parzellen besiedelte. Der weitgehend noch intakte Ortskern Ederbringhausens wurde lediglich durch die Erweiterung der Orketalstraße, der 1975 auch die 1801 erbaute Kirche zum Opfer fiel, verändert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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