Dorfstraße nach Südwesten mit Nr. 15 im Zentrum
Dorfstraße nach Südosten bis zur Nr. 6
Dorfstraße von Nr. 13 aus nach Nordosten
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Harbshausen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Dorfstraße 7-21, 4, 6; Seestraße 13.

Schon im Jahre 1585 zählte Harbshausen die 14 Haushalte, die sich auch heute noch im historischen Ortskern befinden. Gab es im Dorf noch 1834 103 Bewohner, so ging diese Zahl kontinuierlich, wohl noch verstärkt durch den Bau des Edersees 1908 bis 1914, der einen Teil der Harbshäuser Feldflur überflutete, bis 1939 zurück, als nur noch 58 Menschen hier lebten. Inzwischen hat Harbshausen fast wieder den Stand von 1834 erreicht. Noch heute prägen die 14 Hofstellen des kleinen bäuerlichen Ortes mit ihren zum Teil noch als Fachwerkkonstruktionen des ausgehenden 19. Jahrhunderts erhaltenen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden optisch den Kern des nur aus See- und Dorfstraße gebildeten Ortskerns von Harbshausen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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