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Sauerlandstraße 9, 14; Zur Kirche 5, 7, 2.Der Kern des kleinen, auf einem Bergrücken gelegenen Dorfes wird von den Straßen zur Kirche, Zum Stempel und der Sauerlandstraße umschlossen. In dem westlich an die Kirche anschließenden Bereich zwischen Zur Kirche und Zur Waage, der von lediglich zwei großen, unregelmäßige Hofstellen eingenommen wird, konnte sich der Charakter der bäuerlichen Gemeinde, deren übrige Teile in den letzten Jahrzehnten stark verändert wurden, bis heute erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |