Lorfebach nach 1918
Lorfebach nach 1918
An der Lorfe nach Süden, von der Lorfebrücke aus
Raiffeisenstraße vom Abzweig Im Heubach nach Südosten
Frankenauer Straße nach Südosten, südwestliche Bauzeile
Raiffeisenstraße nach Nordwesten
Frankenauer Straße nach Südosten mit den Nrn. 15 und 17
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Schmittlotheim
  • Gesamtanlage

An der Lorfe 1, 2, 3-7, 6; Frankenauer Straße 15, 17, 16-26; Im Heubach 1, 3; Raiffeisenstraße 1, 3, 9-19, 10, 12.Das Dorf Schmittlotheim hat keinen eigentlichen Ortskern, es zieht sich von Südost nach Nordwest dem Verlauf der Lorfe folgend und in deren Mündungsgebiet breiter werdend bis zum Beginn des Edertals. Die unregelmäßig geschnittenen, zumeist kleineren Hofstellen erstrecken sich südlich der Frankenauer Straße entlang der Straße An der Lorfe und der Raiffeisenstraße. Wohl aus Gründen des Hochwasserschutzes siedelten die ersten Bewohner Schmittlotheims nicht im fruchtbaren, breiten Edertal, sondern weiter aufwärts im engen Lorfetal. Noch heute wird das Ortsbild durch die wenigen, zum Teil als schmale Sackgassen am Flussbett der Lorfe endenden, engen Straßenzüge mit ihrer unregelmäßigen Bebauung aus zumeist bäuerlichen Hofanlagen des 19. Jahrhunderts geprägt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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