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Bahnhofstraße 1, 2; Zur alten Burg 1-7, 2-14; Zur Bergkirche 1-7, 2.Thalitter ist heute durch die Bundesstraße B252 zweigeteilt. Aber auch schon in früherer Zeit trennte die Itter den Ort in das eigentliche Dorf und die Bergfreiheit.Die Gesamtanlage liegt im von Süden nach Norden leicht ansteigenden Tal zwischen der einstmals westlich gelegenen Itterburg und einem östlich angrenzenden Waldgelände. Im Süden markieren die großzügige Hofanlage Bahnhofstraße 2 sowie die Mühle an der Bahnhofstraße 1 den talseitigen Eingang des Ortskernes. Die Mühle war wohl in früherer Zeit Zollstation und der Durchgangsverkehr verlief zwischen den beiden parallel errichten Gebäudeteilen unter einem sie verbindenden Fachwerkriegel hindurch. Vom Tal den Berg hinauf reihen sich auf kleinen Parzellen entlang der in Nordostrichtung parallel verlaufenden Straßen Zur alten Burg und Zur Bergkirche meist giebelständige Fachwerkwohnhäuser auf Bruchsteinsockeln auf. Den nördlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet die für die Bergleute und ihre Angehörigen errichtete und ursprünglich ausschließlich von diesen genutzte Bergkirche mit ihrem alten Friedhof.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |