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Albert-Wagner-Straße 1-15, 2-16; Am Naugarten 1; Brunnenstraße 1-7, 2, 4; Feldstraße 1-5; Hainstraße 2-10, 1-7, 11, 13; Steinweg 1-9, 2-8; Tannenweg 2, 3, 4, 6.
Die Gesamtanlage umfasst den historischen Ortskern, der noch heute durch die unregelmäßigen Parzellen im Bereich zwischen der Brunnenstraße, dem Tannenweg, der Hainstraße und dem Steinweg gekennzeichnet ist. Dem Ortskern sind zu beiden Seiten entlang der Hainstraße und der Albert-Wagner-Straße unterschiedlich lange Reihen verschieden großer Hofreiten aus dem 19. Jahrhundert vorgelagert. Diese frühen Ortserweiterungen an der Durchfahrtsstraße prägen heute den Ort und verleihen ihm den Charakter eines Straßendorfes, da der eigentliche Dorfmittelpunkt heute seitlich der Hainstraße liegt. Das Dorf ist im Kern, wie auch in den Erweiterungen, bis heute durch Hofreiten oder Teile derselben aus dem 19. Jahrhundert geprägt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |