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Wilhelmstraße 3-9, 8, 10.
Die nördlich der Stadt, jenseits der Eder in den Jahren 1900/01 (Nrn. 3-9) und 1906/7 (Nrn. 8+10) entstandene Bebauung stellt eine typische Stadterweiterung außerhalb der Stadtmauern zu Beginn des 20. Jahrhunderts dar. Die freistehenden, villenartigen Gebäude sind auf großen Parzellen, teilweise mit Einfriedungen errichtet und mit ihren Schaufassaden zur Straße ausgerichtet. Es handelt sich um großvolumige, zweigeschossige, verputzte Bauten auf flachen Sockeln, die mit Seiten- und Mittelrisaliten versehen sind. Besonders auffällig sind die Eckquaderungen, Fensterlaibungen, Gesimse, Fachwerkgiebel oder Dachaufbauten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |