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Gesamtanlage Nieder-Wöllstadt
Die Gesamtanlage Nieder-Wöllstadt vereinigt eine in der Rekonstruktionsphase nach dem 30jährigen Krieg begonnene Ortserweiterung (nördliche Frankfurter Straße) mit Teilbereichen eines in den Grundzügen noch spätmittelalterlichen Dorfes. Dessen Grenzen sind inzwischen nicht mehr vollständig faßbar. Ab dem frühen 19. Jahrhundert wurde die alte Ortsbefestigung beseitigt. Deren Verlauf wurde durch die folgende Aufsiedlung so weit verunklärt, daß er sich nicht mehr zur Abgrenzung eines denkmalgeschützten Gebietes eignete. Dazu mußte statt dessen die Beobachtung der einzelnen Straßenzüge herangezogen werden. Am auffallendsten ist sicher die Frankfurter Straße, die den älteren Ortskern und die angesprochene Ortserweiterung gleichermaßen durchquert. Der Wegfall von Zäsuren wie der einstigen Torbauten oder dem Verkehrsfluß hinderlicher Bauten wie das ehemalige Gemeindegasthaus "Zum Löwen" schräg gegenüber dem Rathaus hebt die Linearität des Straßenverlaufs hervor. Er wird gesäumt von stattlichen Hofanlagen der Zeit ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit dem in der Wetterau vertrauten Bild der giebelständigen Fachwerkwohnbauten, ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch mit traufständigen Hauptbauten. Dem Bild der Frankfurter Straße kontrastiert das unregelmäßig aufgesiedelte Areal der abgegangenen Nieder-Wöllstädter Burg (Kleine und Große Braugasse) mit kleinsten Hofstellen für Arbeiter, Tagelöhner oder Handwerker. Im Hinblick auf ihre Vielfalt an historischen Gebäudetypen wird die Nieder-Wöllstädter Gesamtanlage komplettiert durch eine ehemalige Schmiede, ein Brauhaus sowie zwei Spritzenhäuser; Bauten, die im übrigen auch als Kulturdenkmal gewürdigt werden.
Die im Zusammenhang mit der Nieder-Wöllstädter Gesamtanlage ausgewiesenen historischen Grünflächen haben unterschiedliche Bedeutungen. Im Falle von Frankfurter Straße 9 handelt es sich um einen Garten in Verbindung mit einem großen Hofareal. Die Gärten westlich der Haingasse vermitteln wenigstens an einer Stelle den Siedlungsrand des mittelalterlichen Ortes. Die seitlich des Rosbaches eine für die Ortsentwicklung markante Zäsur, denn am Rosbach endete zunächst die Ortserweiterung von 1670.
Die Siedlungsentwicklung des 19. Jahrhundert läßt sich trotz ihres flächenhaften Charakters nur anhand einzelner Kulturdenkmale wie des Bahnhofs oder Lindenstraße 3 dokumentieren. Nachträgliche bauliche Veränderungen und gar Abbruch wichtiger Bauten wie der Schule in der Bahnhofstraße verhinderten die Ausweisung entsprechender Gesamtanlagenabschnitte etwa in der Bahnhofstraße, Eisenbahnstraße oder Lindenstraße.
Die historischen Nieder-Wöllstädter Mühlen (Gänsmühle im Norden, Schlagmühle im Süden) haben ihre ursprüngliche Funktion verloren, auch ihre historische Gebäudecharakteristik, so daß sie nicht als kleine Gesamtanlagen ausgewiesen werden konnten. Anders verhält es sich mit dem Ende des 17. Jahrhunderts als Zoll- und Wegestation errichteten Hof Neuherberge südlich Nieder-Wöllstadts. Das im 18. Jahrhundert veränderte Haupthaus ist als stattlicher Barockbau und als Kulturdenkmal anzusprechen, das durch die Gesamtanlage des umgebenden Hofes ergänzt wird.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |