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Dem Rathaus gegenüber gelegene vierseitige Hofanlage; sie wurde um 1890 errichtet. An ihrer Stelle befanden sich zuvor drei kleinere Hofanlagen. Der zweigeschossige Wohnbau mit Walmdach dominiert an der Ecke von Bahnhofstraße und Frankfurter Straße. Baukörper und Bauornamentik wie die umlaufenden Gesimse oder die Fensterverdachungen orientieren sich an klassizistischen Vorbildern. Die großen Wirtschaftsgebäude haben bestimmende Wirkung im Straßenraum von Frankfurter Straße, Bahnhofstraße und Haingasse. Von den Wirtschaftsgebäuden ist das an der Haingasse gelegene mit einem in Sandsteinquadern errichteten Erdgeschoß hervorzuheben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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