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Zweigeschossiges Wohnhaus mit steilem Walmdach, Putzbau mit rotem Sandsteinsockel, Fenster mit roten Sandsteinrahmungen. Zur Straße dreiseitiger Vorbau, darüber dreiseitiger Erker und im Dach Giebel mit Zierfachwerk. Daneben dreiseitige Gaupe. Ein Obergeschossfenster der Straßenfront in einem korbbogig geschlossenen, eingetieften Wandfeld gelegen, das nach unten von einer schmalen Schürze aus Bieberschwanzziegel geschlossen wird. An der Ostseite schmaler Fachwerkerker mit Giebelabschluss, westlich der Eingangsbereich mit von Sandsteinwangen gerahmter Granittreppe, hölzerner Pultverdachung und einer Haupt- und einer Dienstbotentür. Im Inneren die originale Raumdisposition und das alte Treppenhaus erhalten.
Zu dem 1903 erbauten Haus gehört ein großes Gartengelände sowie eine aus Mäuerchen und Lattenzaun bestehende Einfriedung entlang der Straße. Das Anwesen ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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