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Südwestlich des Nieder-Wöllstädter Bahnhofs flankieren zwei gegenüber gelegene Bahnwärteranwesen den Gleiskörper; als Zeugnis aus der Entstehungszeit der Main-Weser-Bahn Mitte des 19. Jahrhunderts und für den historischen Bahnbetrieb sind sie erhaltenswert. Mit dem nahegelegenen Bahnhof und einem benachbarten Wasserturm fügen sich die Bahnwärteranwesen zu einem Ensemble technischer Infrastruktureinrichtungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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