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Stahlbetonbau aus den 1920er Jahren; weitgehend geschlossen gehaltener achtseitiger Turmschaft, dessen untere Zone sich durch die Differenzierung von Pfeilern und zurückgenommenen Wandflächen abhebt. Der obere Abschluß, der den Wasserbehälter einschließt, als Laterne über einem kräftigen Gesimsprofil. Der Zweckbau auf diese Weise mit wenigen Mitteln überzeugend gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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