Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Vierseitig umbaute Hofanlage; nördlich schließt sich ein Garten an mit schöner, zur Straße gelegener Laube. Das Wohnhaus aus der Zeit nach 1800 erstreckt sich längs der Straße, es ist ein zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Mansardkrüppelwalmdach. Sehr schön die stichbogigen hölzernen Fenstergewände. Der Zugang über Freitreppe in Gebäudemitte erfolgt von der Straßenseite aus. Das Wohnhaus wurde offenbar nach Süden zu Beginn des 20. Jahrhunderts um zwei Fensterachsen ergänzt. Der Hof beherbergte ehemals ein Gasthaus. In dem zur Straße gelegenen Gebäude nördlich des Wohnhauses soll sich ursprünglich ein Brauhaus befunden haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |