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Tiefgestreckter, dreiseitig umbauter Hof; sehr schön die im Hof erhaltene alte Pflasterung. Die rückwärtig dem Hofraum begrenzende Scheune ist inschriftlich 1764 datiert. Dieses Entstehungsdatum könnte auch auf den mit Platten verkleideten Fachwerkwohnbau zutreffen. Der zweigeschossige Bau ist giebelständig zur Straße, er wird von der zum Hof gelegenen Traufseite erschlossen. Das Gefüge scheint weitgehend ungestört. Der Wert des Hofes liegt im Erhalt des gesamten zur Hofgruppe gehörigen Gebäudegefüges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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