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Zweigeschossiger, giebelständiger, verputzter Fachwerkbau, entstanden in der Zeit um 1700; die Anordnung der Fenster läßt ein unversehrtes Fachwerkgefüge unter dem Putz vermuten. Der Bau ist Teil eines dreiseitigen Hofes, das Hoftor mit steinernen Pfosten. Der historisch als Fuhrmannsherberge belegte Bau ist einer der ältesten Bestandteile der Ortserweiterung nach 1670 entlang der nördlichen Frankfurter Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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