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Zweigeschossiger, giebelständiger, verputzter Fachwerkwohnbau; die übrigen Bauten der großen, vierseitig umbauten Hofanlage nicht denkmalwert. An einem der Nebengebäude ein versetzter Zierstein mit Engelskopf und der Jahreszahlangabe 1656. Dieses Datum mag sich auf die Entstehung des überkommenen Wohnbaus beziehen. Die Herren von Stockheim, unter deren Namen der Hof bekannt ist, sind seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts in Nieder-Wöllstadt begütert. Die Nutzung des Hofes als Gasthaus und Fuhrmannsherberge wird seit dem 18. Jahrhundert überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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