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Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus einer vierseitig umbauten Hofanlage; es wurde in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts errichtet. Der Bau ist durch umlaufende Gesimse gegliedert. Die entlang der Straße in fünf Achsen angeordneten Fenster im Obergeschoß mit Gesims über Konsolenpaar und erhaltenen Brüstungsgittern. Der Bau ist ein wichtiger Bestandteil der Ortserweiterung entlang der Frankfurter Straße, die heute denkmalwerte Bauten aus dem 18. Jahrhundert sowie von Beginn und aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts umfaßt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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