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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau, ehemals das Gasthaus "Zur goldenen Krone"; auf der Hofseite im sandsteinernen Türsturz des Kellerhalses die Nennung von CONRAD STOLL sowie das Datum 1747. Das Datum gibt vermutlich auch die Entstehungszeit des Fachwerkbaus an. Das Obergeschoß des zur Frankfurter Straße gelegenen Giebels zeigt das ursprüngliche Gefüge. Die Eckpfosten werden durch Knagge und hohe Fußstreben ausgesteift, die gegenläufige Strebe nach oben unterstützt die Vermutung der angegebenen Bauzeit Mitte des 18. Jahrhunderts. In den Brüstungsgefachen V-förmige Zierformen aus knaggenartigen Hölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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