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Die mehrseitig umbaute Hofanlage liegt gegenüber dem Rathaus. Das Erscheinungsbild des Wohnhauses geht auf einen Umbau von 1955 zurück. Der Fachwerkgiebel zur Frankfurter Straße, der die inschriftliche Datierung 1699 trägt und die Nennung von Valentin Wetzstein als Erbauer - er versah das Amt eines Gerichtsschöffen -, wurde mit Brettern verblendet. Die nördliche Traufseite des Wohnhauses sowie die sich anschließenden Nebengebäude begrenzen den durch Abbruch des gemeindeeigenen Gasthauses "Zum Löwen“ entstandenen Platz seitlich der Frankfurter Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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