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Hofanlage an der Stelle, wo sich der Solmsische Hof befunden haben soll; zur Straße ein dreigeschossiger Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach, errichtet vermutlich zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Das Erdgeschoss durch einen Ladeneinbau gestört. Denkmalwert auch die den Hofraum rückwärtig abschließende Scheune, die in Bruchstein errichtet wurde. Einige Mauerwerkteile sind durch Ziegel ersetzt.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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