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Seitlich der Ilbenstädter Straße, nordöstlich des Nieder-Wöllstädter Ortskerns wurde im Jahre 1878 ein neuer christlicher Friedhof eingeweiht. Auf diesem Friedhof sind historische Grabmäler in insgesamt vier Feldern zusammengefaßt. Als Zeugnis historischer Bestattungskultur sind sie denkmalwert, auch wenn ein Teil der alten Grabmäler von dem aufgelassenen Friedhof vor dem ehemaligen Obertor stammt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |