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Eingeschossiges, verputztes Fachwerkwohngebäude eines Tagelöhners oder Handwerkers, erbaut vermutlich in der Zeit nach 1800; ähnliche Anwesen konzentrieren sich in Nieder-Wöllstadt in der Kleinen und Großen Braugasse. Sie verleihen den beiden Gassen eine eigene sozialtopographische Charakteristik, die sich auffallend von den größeren Höfen entlang der Frankfurter Straße abhebt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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