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Der eingeschossige giebelständige Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach entstand um 1800 als Tagelöhnerhaus an der Südseite der Borngasse. Das Haus weist ein regelmäßiges, konstruktives Fachwerkgefüge auf. An der Rückseite wurden im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts zwei Anbauten angefügt, die keinen Zeugniswert besitzen.
Das ehemalige Tagelöhnerhaus dokumentiert als einer von wenigen erhaltenen Bauten dieses Typs in Heusenstamm in seinem weitgehend erhaltenen bauzeitlichen Baubestand und in seiner Lage in der Verbindungsgasse zwischen den beiden Hauptstraßen der historischen Altstadt einen wesentlichen Bestandteil der Stadt- und Sozialgeschichte. Es ist daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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