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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, der zugehörige Hof ist durch den Abbruch der Scheune in seinem historischen Erscheinungsbild beeinträchtigt. Das erhaltene dreizonige Wohngebäude, vermutlich in der Zeit um 1700 entstanden, ist dagegen weitgehend ursprünglich erhalten. Der unter dem Putz sich abzeichnende Geschoßversatz läßt ein auf Sichtbarkeit angelegtes, schmuckvolles Fachwerkgefüge der Entstehungszeit vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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