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Gesamtanlage Ober-Wöllstadt
Ober-Wöllstadt gehört zur Vielzahl der in mittelalterlicher Zeit befestigten Dörfer in der Wetterau. Der einst befestigte Umriß entspricht in etwa einem Quadrat mit einer unregelmäßigen Ausbuchtung im Süd-Osten. Im westlichen Teil des historischen Ortskerns, der durch eine Durchgangsstraße (Hanauer Straße/Gießener Straße) in zwei annähernd gleich große Hälften geteilt wird, bleibt der alte Befestigungsverlauf durch die äußere Bebauung von Im Holzhain noch nachvollziehbar. In der fast spiegelsymmetrisch angelegten östlichen Ortshälfte sind die Verhältnisse durch neue Straßenführungen nicht mehr so überschaubar. Insgesamt fällt auf, daß ein regelmäßigeres Straßennetz aus vermutlich spätmittelalterlicher Zeit unregelmäßiger geführte und wahrscheinliche ältere Wege überlagert (Durchgangsstraße, die Stichwege der Kirchgasse). Es ist zu bedauern, daß die im Grundriß noch so geschlossen überlieferte mittelalterliche Ortsstruktur keine Entsprechung in der aufgehenden Bausubstanz findet. Vielmehr sind es nur noch einzelne bäuerliche Gehöftreihen mit Hauptbauten aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die entlang der älteren Wege wenigstens abschnittweise noch den Eindruck historischer Straßenräume hinterlassen und zu einer kleinen denkmalgeschützten Gesamtanlage zusammengefaßt werden können. Deren Zentrum ist der Kirchhof mit benachbartem Pfarrhof (Kirchgasse 4) und ehemaligem Deutschordenshof (Hanauer Straße 7). Einschränkungen wie bei der Ausweisung der Ober-Wöllstädter Gesamtanlage mußten auch bei der Auswahl der Kulturdenkmäler vorgenommen werden. Für die Ortsgeschichte sicher bedeutsame Bauten wie ein Zollhaus, Schule und Ortsverwaltung (Hanauer Straße 16, 18 und 22, alle südlich vor dem historischen Ortskern gelegen) konnten aufgrund von baulichen Veränderungen und damit verbundenem Verlust des historischen Erscheinungsbildes den schützenswerten Bauten nicht zugerechnet weden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |