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Sockel, Kreuz und Corpus aus Sandstein; in einem Spiegelfeld des Sockels die Inschrift O IHR ALLE ZUSAMMEN, DIE IHR AUF DEM WEEG FÜRÜBER GEHET UND BETRACHTET DOCH UND SEHET OB EIN SCHMERZEN SEY DER MEINEM SCHMERZEN GLEICH SEY ANNO 1751 GELOBT SEI JESUS CHRISTUS. Das gegenwärtig am Rande des Ober-Wöllstädter Friedhofs aufgestellte Wegekreuz soll sich früher vor der geschlossenen Ortslage an der Straße nach Friedberg befunden haben. Trotz der Aufgabe des ursprünglichen Standortes ist das Wegekreuz als Zeugnis des in Ober-Wöllstadt vorherrschenden katholischen Glaubens erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |