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Fachwerkwohnhaus einer großen, vierseitig umbauten Hofanlage an der Einmündung der Obergasse in die Hanauer Straße; der im 18. Jahrhundert errichtete Bau ist giebelständig und besitzt ein Mansardkrüppelwalmdach. Er ist verputzt, die Versätze der Fachwerkkonstruktion zeichnen sich im Giebel ab. Die Anordnung der Fenster läßt ein weitgehend ungestörtes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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