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Im Straßenraum wirksames giebelständiges Wohnhaus der 2. Hälfte des 18. Jhs.Erdgeschoss massiv, das Obergeschoss in schmucklosem Fachwerk, jedoch mit regelmäßiger Mann- Konfiguration, ornamentierten Winkelhölzern und profilierter Schwellenzone. Steiles Satteldach. Der Hof zur Straße von einer überdachten Einfriedungsmauer geschlossen, hier breites Tor sowie Pforte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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